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Einkunftsarten (Einkommensteuergesetz) types of income (German income tax act) Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten. Sie werden in Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte eingeteilt. Zu den Einkunftsarten, bei denen Einkünfte aus Gewinnen ermittelt werden, gehören die Einkünfte aus:
  • Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 – 14a EStG),
  • Gewerbebetrieb (§§ 15 – 17 EStG),
  • Selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG).

Zu den Einkunftsarten, bei denen die Einkünfte aus der Ermittlung von Überschüssen berechnet werden, gehören Einkünfte aus:

  • Nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG),
  • Kapitalvermögen (§ 20 EStG),
  • Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG),
  • sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).